Unsere Leistungen
Gemeinsam zum Erfolg
Durch den gezielten Einsatz modernster Technologien automatisieren wir Routineaufgaben, wodurch Zeit für eingehende Beratung und individuelle Lösungen gewonnen wird. Innovatives Denken ermöglicht es uns, stets auf dem neuesten Stand der Steuergesetzgebung zu bleiben und proaktiv Strategien für optimale Steuerersparnisse zu entwickeln. Dabei bieten wir unseren Mandant*innen ein großes Repertoire an Leistungen.
Standardleistungen
- Rechtsformwahl (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG)
- Unternehmensgründungen / Existenzgründungen
- Umwandlungen / Einbringungen / Verschmelzungen
- Unternehmensplanungen
- Unternehmensnachfolgeplanung / Erbschaftsteuergestaltung
- Beratung im Zusammenhang mit Immobilien
- Investitionsentscheidungen bzw. Aufnahme von Krediten / Leasing
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Internationales Steuerrecht, Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Doppelbesteuerungsabkommen)
- Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe
- Steuerabzug nach § 50a EStG bei Lizenzen im Musikbereich, Sportlern und Künstlern
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnungen
- Sonderbilanzen (Eröffnungs- bzw. Gründungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Schlussbilanzen)
Wir erstellen Ihre Handelsbilanz nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Steuerbilanz nach den geltenden Steuergesetzen. Wir beraten Sie unternehmerisch denkend z.B. im Zusammenhang mit der Bildung von Rückstellungen, zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen, zur E-Bilanz und vieles mehr.
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen (z. B. für Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Selbständige und Rentner)
- Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen (Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen)
- Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen bei ausländischen Steuerpflichtigen z. B. Künstler / Sportler (§ 50a EStG)
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Rechtsbehelfsverfahren (z. B. Einsprüche) vor dem Finanzamt sowie Klagen vor dem Finanzgericht.
- Einrichtung und Organisation Ihrer Buchhaltung
- Erstellung Ihrer Buchhaltung sowie von aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, auch unter Einsatz von speziellen Branchenlösungen
- Führung der Offenen-Posten-Buchhaltung und auf Wunsch Erledigung des tagesaktuellen Mahnwesens sowie Zahlungsverkehrs
- Einführung einer Kostenrechnung
- Controlling-Reports / Branchenvergleichsauswertungen
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei einzelnen Bearbeitungsschritten mitzuwirken. Hierzu bedienen wir uns der Internetlösung von DATEV Unternehmen online, die sicherstellt, dass nur Sie und wir Zugriff auf Ihre Daten haben. So können Sie zum Beispiel das Kassenbuch, Rechnungseingangs-, oder Rechnungsausgangsbuch online führen.
Die Bearbeitung Ihrer Buchhaltung erfolgt digital, ohne das postalische Zusenden der Buchhaltungsbelege.
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich des hierbei anfallenden Bescheinigungswesens
- Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen sowie Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung
- Mitwirkung bei Statusfeststellungsverfahren
- Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern / Vorständen
Spezialgebiete
Wir betreuen als Steuerberater speziell Unternehmen in der Rechtsform der GmbH aus unterschiedlichen Branchen. Wir bieten u. a. folgende Leistungen für Kapital- und Personengesellschaften an:
- Jahresabschlusserstellung (Handelsbilanz, Steuerbilanz, E-Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Ergänzungsbilanzen, Sonderbilanzen, Eröffnungsbilanzen, Anhang, Lagebericht u. v. m.)
- Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen Beratung zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Beratung zur Gründung, Umwandlung oder Veräußerung (Unternehmensnachfolge)
- Veröffentlichung oder Hinterlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger
- Steuererklärungen für Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Beratung von Steuer-Ausländern mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige, Grenzgänger)
- Beratung von inländischen Unternehmen bei Investitionen im Ausland
- Strukturierung von Immobilieninvestitionen (In- und Outbound)
- Entsendung Arbeitnehmern (Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Wegzug & Zuzug nach Deutschland insbesondere bei Transfers von Fußballprofis (betreute Wechsel: Dänemark, England, Frankreich, Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien und Türkei)
- Umsatzsteuerliche Registrierung ausländischer Unternehmer
- Stellungnahmen zu internationalen Sachverhalten
Im Bereich des internationalen Steuerrechts berät Sie Diplom Finanzwirt (FH), Steuerberater Sven Schmitt, Fachberater für internationales Steuerrecht und Master of International Taxation.
Herr Schmitt ist seit dem Jahr 2006 im Bereich des internationalen Steuerrechts tätig und konnte in diesem Bereich umfangreiche Erfahrungen in einer Big-Four-Gesellschaft und mittelständischen Gesellschaften sammeln.
- Beratung von Unternehmen aus der Musik, Sport und IT-Branche zur Abzugsteuer nach § 50a EStG
- Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern
- Beantragung des Kontrollmeldeverfahrens (KMV)
- Beantragung von Freistellungsbescheinigungen Stellung von Erstattungsanträgen
- Anmeldung von Abzugsteuern
- Beratung im Zusammenhang mit internationalen Lizenzverträgen
Wie kann ich sicherstellten, dass mein letzter Wille auch umgesetzt wird?
Die Erfahrung zeigt leider, dass viele in Harmonie lebende Familien im Zuge eines Erbfalls mit anschließender Erbauseinandersetzung zerfallen. Ursache ist häufig ein unklares und unvollständiges Testament oder zwischenmenschliche Hürden innerhalb der Erbengemeinschaft. Vor diesem Hintergrund halten wir die Beauftragung eines Testamentsvollstreckers in vielen Fällen für wichtig.
Der Testamentsvollstrecker setzt als neutraler Treuhänder des Verstorbenen dessen Willen um. Die im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung entstehenden Kosten werden mit dem Erblasser verbindlich geregelt, so dass in dieser Frage keine Unsicherheiten bestehen.
Neben der Nachlaßabwicklung ist eine Testamentsvollstreckung häufig über einen längeren Zeitraum angelegt, z.B. bei Unternehmensfortführung oder minderjährigen Kindern.
Entspricht das Testament meinen derzeitigen Vorstellungen? Wie kann es sinnvoll „verfeinert“ werden? Sind wichtige steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt?
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Testamentsvollstreckung und informieren Sie gern über weitere Details zu diesem wichtigen Thema.
Gern berät Sie Rechtsanwalt Stefan Dorn (Tel. 040 / 1813924 – 50) oder Rechtsanwalt Patrick Ahlers (Dorn, Ahlers & Lehmann Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater) zu folgenden Rechtsgebieten:
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht beim Bundeszentralamt für Steuern
- Arbeitsrecht
- Bau-, Architekten-, Immobilien- sowie Mietrecht